General terms and conditions of business
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General terms and conditions of business
preamble
The deliveries and services of Airline and Helicopter Service GmbH – hereinafter referred to as AHS – are carried out exclusively on the basis of these general terms and conditions. These general terms and conditions are an agreed part of all contracts concluded with AHS. They apply to future contracts even if they are not expressly included again. General terms and conditions of the client that do not comply with these general terms and conditions are only binding for AHS if they were accepted in writing by AHS when the contract was concluded. All changes to these general terms and conditions and all other ancillary agreements require the express written consent of AHS to be valid.
§ 1
1. The offers are always subject to change and are valid until 90 days after the date of issue.
2. Offers are made on the basis of the performance data of the helicopter concerned at sea level in standard atmosphere.
3. The client acknowledges that the performance data of a helicopter depend on both the altitude above sea level and the temperature on the day of the flight. The flight times stated in the offer and in the order confirmation are therefore guidelines.
4. Information in brochures, advertisements, exposés, etc., including prices, are non-binding.
§ 2 Delivery and deployment deadlines, delay, impossibility
1. The delivery or deployment period begins on the date stated in the order confirmation. If changes are requested by the client, the start of the delivery or deployment period is determined by the date of the written confirmation of the change. The order and change confirmations are issued by AHS immediately.
2. Gegenüber Kaufleuten gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass die Liefer- bzw. Einsatzfristen unverbindlich sind, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Zusicherung des Termins enthalten ist.
3. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Pandemien, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die AHS nicht zu vertreten hat und die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von AHS liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiters die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma u. dgl. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass AHS ihre Fluggeräte gegebenenfalls vorrangig für Rettungs-, Feuerwehr-, Polizei- und Katastropheneinsätze, aufgrund ihrer Einbindung in das europäische Rettungs- und Katastrophennetz, zur Verfügung zu stellen hat. In diesen Fällen ist AHS von ihrer Leistungspflicht für die Dauer des vorrangigen Einsatzes entbunden. Kein Schadenersatz und keine Haftung erfolgt bei Ausfall des Helicopters durch technische Störungen und Unfall.
4. AHS verpflichtet sich, in den in Punkt 3 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. AHS steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu. In all den in den Punkten 3 und 4 genannten Fällen sind Regressansprüche an AHS ausgeschlossen.
5. Gerät AHS schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug von AHS zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt bei von AHS zu vertretender Unmöglichkeit.
§ 3 Bewilligungen, Landeplatz, Be- und Entladung, Übernahme
1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass vor Auftragsdurchführung
a) alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen, wie Außenabflug- und Landegenehmigungen, eventuell erforderliche Sondergenehmigungen, wie Tieffluggenehmigung, Genehmigung zum Abwerfen und Ablassen von Stoffen, Luftbildgenehmigung usw. b) für Außenlandeplätze, die zur Aufnahme von Personen und Lasten vorgesehen sind, die Zustimmungserklärung des
Grundstücksverfügungsberechtigten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegen müssen.
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§ 4 Gefahrübergang und Versicherung
§ 5 Preise
§ 6 Lieferscheine, Flugberichte
Die Lieferschein bzw. Flugbericht unterschreibenden Personen gelten gegenüber AHS als zur Annahme der Lieferungen und Leistungen bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Liefer- und Leistungsverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines bzw. Flugberichtes anzuerkennen.
§ 7 Mängelhaftung
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§ 8 Personentransporte im Rahmen von Taxi-, Rund- und Gesellschaftsflügen
Das Ticket erlangt erst nach vollständiger Bezahlung seine Gültigkeit. Ein Flugtermin kommt zustande, wenn eine oder mehrere Maschinen ausgebucht sind. Die Fa. AHS nimmt wegen Terminabsprache zeitgerecht Kontakt mit dem Inhaber des Tickets auf. Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass aus organisatorischen und/oder wettertechnischen Gründen zwischen Erwerb eines Tickets und der Durchführung des Fluges erhebliche Zeit verstreichen kann. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin. Tritt der Passagier von einem bereits vereinbarten Rundflugtermin innerhalb 72h vor der Durchführung zurück, ohne für einen Ersatz zu sorgen, oder erscheint er zu einem vereinbarten Rundflugtermin nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos. AHS behält sich vor, die Flüge aus technischen und/oder meteorologischen Gründen abzusagen. Ansprüche des Passagiers verfallen hiermit nicht. In diesem Fall wird baldmöglichst ein neuer Termin vereinbart. Lehnt ein Ticketinhaber einen Terminvorschlag von AHS dreimalig ab, so behält sich AHS vor, das Ticket gegen Erstattung des Flugpreises, abzüglich 40% Bearbeitungsgebühr, zurückzufordern. Sollte innerhalb von 24 Monaten nach Bezahlung eines Tickets kein Flug zustande kommen, so hat der Passagier das Recht, die Buchung zu stornieren und den Rundflugpreis zurückzufordern. Darübergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 9 Transport-, Material- und Montageflüge
Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Flüge sind VMC-Wetterbedingungen für Hubschrauber sowie der
Klarstand der Maschine. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen AHS GmbH – abrufbar unter
www.aheliservices.com.
Aufnahme und Abladeplätze sind nach Angaben der AHS vorzubereiten,
Bei Änderungen der Angaben von über + 5 %, behalten wir uns das Recht vor die Abrechnung des Auftrages
entsprechend anzupassen. Es gelten die Gewichts- und Zeitangaben des Bordcomputers des Helicopters (können
jederzeit kontrolliert werden).
Schäden an Transportgütern und gegenüber Dritten müssen binnen 2 Tagen nach Einsatztag schriftlich der Firma
AHS bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber besorgt die Landeerlaubnis für das Grundstück auf dem gelandet und
gestartet wird.
Das nötige Flugbetriebsmaterial wird – wenn nicht anders vereinbart – von AHS zur Verfügung gestellt. Die Lasten
werden von den Mitarbeitern der Fa. AHS vorbereitet und angehängt.
§ 10 Zahlung
§ 11 Set-off
The client is only entitled to a right of set-off if his counterclaim has been acknowledged in writing or has been legally established. ../4
§ 12 Place of performance and jurisdiction
The place of performance and jurisdiction for all orders placed with AHS is Graz. However, this agreement does not prevent AHS from bringing any legal dispute before the court responsible for the client. It is expressly agreed that Austrian law shall apply exclusively between the contracting parties.
§ 13 General
Should individual provisions of these terms and conditions be invalid, this will have no effect on the others. The instructions of the pilot and ground staff relating to flight operations must be strictly followed. AHS cannot accept any claims for damages arising from failure to follow the operational instructions. The client must name an employee who is responsible to AHS for processing the order.
As of July 1, 2021